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INFORMATIONEN |
Wir bieten Ihnen offizielle und inoffizielle Definitionen für:
Barrierefreiheit: (offizielle Definition) |
laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vom 01. Mai 2002: Zugang und Nutzung aller Bereiche für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Sie bezieht sich auf bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände sowie Informations- und Kommunikationssysteme. |
Barrierefreiheit: (unsere Definition, nach "Barrierefreie Wohnungen" - beispielhafte Lösungen für Neubau und Bestand - des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen) |
Keinerlei Ausgrenzung! Ob jung oder alt, behindert oder nicht behindert, Singles oder
Familien mit Kindern - ganz plötzlich kann durch eine Veränderung der Lebenssituation
- natürlicher Alterungsprozeß, ein Unfall, eine Krankheit, eine Verletzung - jeder
darauf angewiesen sein, daß sein Umfeld nicht zu einer Umgebung mit Hindernissen wird und
dafür sollte gesorgt werden. Die erste Assoziation zu "barrierefrei" ist meist stufenlos. Doch Barrierefreiheit bedeutet mehr. Es beschreibt die uneingeschränkte Nutzung aller Gegenstände, Gebrauchsgüter und Objekte durch alle Menschen, unabhängig einer körperlichen, geistigen oder visuellen Einschränkung und weitestgehend ohne fremde Hilfe. Das bedeutet, es müssen die:
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Senioren | Gustav Knuth: "Alt werden wollen alle, aber keiner will es sein." Senioren sind grob gesagt alle Menschen zwischen 50 und 100 Jahren. Sie werden in der Regel erst in diesem Alter mit den Folgen des Alterns konfrontiert:
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